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SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.

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Prozesse vor den Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben!

Prozesse vor den Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben!

Außerdem warnt der SoVD vor einer Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004 auf Antrag des Landes Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, wonach für Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr erhoben werden soll. Vorgesehen sind 75,00 € für Verfahren vor Sozialgerichten, 150,00 € für Verfahren vor Landessozialgerichten und 225,00 € für Verfahren vor dem Bundessozialgericht.

Der SoVD lehnt Gerichtsgebühren für private Kläger an den Sozialgerichten entschieden ab. Diese gefährden die Durchsetzung der berechtigten Interessen sozial schwacher Bürger.

Eine solche Regelung ist unverantwortlich, bürokratisch und führt nur zu einer Verschiebung von Kosten.

Ein Viertel der Menschen, die sich an die Sozialgerichte wenden, leben am Rande des Existenzminimums. Sie können eine solche Gebühr nicht aufbringen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür muss der Staat und damit letztlich der Steuerzahler aufkommen. Mehreinnahmen werden nicht erzielt.

Daher hat die Vorsitzende des SoVD-NRW, Frau Marianne Saarholz, die zuständigen Minister in der Landesregierung in NRW aufgefordert, das Gewicht des Landes gegen die entsprechenden Vorhaben in die Waagschale zu werfen. Der SoVD-Bundesverband hat die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuweisen.

Prozesse an den Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben.

Wir warnen auch vor einer Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, wie sie derzeit in einer Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und -minister der Länder diskutiert wird. Die Arbeit der Sozialgerichte hat sich bewährt. Die Verfahrensdauer ist dort wesentlich kürzer und kostengünstiger als an den Verwaltungsgerichten. Zudem sehen wir die Gefahr, dass durch eine Zusammenlegung der beiden Gerichtsstränge die Qualität der Rechtsprechung abnehmen würde. Eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten wäre daher fatal.

Auch diesbezüglich hat sich Frau Saarholz an die zuständigen Minister in NRW gewandt und um Unterstützung des Landes gebeten.




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