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Elterngeld verabschiedet - ab 1. Januar 2007 bis 1.800 Euro monatlich

12.12.2006

Ab dem 1. Januar 2007 erhalten Eltern von Neugeborenen das so genannte Elterngeld vom Staat. Es beläuft sich auf bis zu 1.800 Euro monatlich. Die Höchstgrenze liegt individuell allerdings bei 67 Prozent vom Nettolohn des Elternteils, der sich nach der Geburt um das Kind kümmert. Dabei kann ein Elternteil maximal 12 Monate Elternzeit nehmen, zwei zusätzliche Monate werden finanziert, wenn auch der Partner ganz oder teilweise zu Hause bleibt oder das nicht-erwerbstätige Elternteil alleinerziehend ist. Der Maximalbetrag pro Monat liegt bei 1.800 Euro; wer Teilzeit arbeitet, erhält zusätzlich zu seinem Teilzeitlohn noch 67 Prozent der Differenz zum Vollzeitgehalt . Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten 300 Euro monatlich.

Werden im Zeitraum von 36 Monaten nach der Geburt des zum Elterngeld berechtigenden Kindes Geschwister geboren, gilt für die Elterngeldberechnung weiterhin das vor der ersten Geburt bezogene Bruttogehalt und nicht das geminderte Einkommen in der Elternzeit.




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