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Fachkonferenz zur UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen

27.02.2009

Hier die Beschreibung des Bildes

Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer, Angelika Winkler (SoVD NRW) und Geesken Wörmann (LAG SB) eröffneten die Fachkonferenz.

Berufliche Eingliederung behinderter Menschen muss verbessert werden

Köln. Die medizinische und soziale Rehabilitation, der Übergang von der Schule zum Beruf sowie das Recht auf Arbeit von behinderten Menschen − diese Themen standen im Mittelpunkt der Fachkonferenz "alle inklusive! Die neue UN-Konvention und die Rehabilitation und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", die in Köln am 27. Februar stattgefunden hat. Die Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer, der SoVD-Bundesverband und der SoVD NRW sowie die Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (LAG und BAG SB) hatten dazu eingeladen.

170 Fachleute waren in das Horion-Haus des Landschaftsverbandes Rheinland gekommen, um der Frage nachzugehen, welche Handlungsbedarfe sich aus der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergeben, damit die volle Teilhabe behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verwirklicht werden kann. Denn der inklusive (das heißt alle einbeziehende) Arbeitsmarkt ist einer der Kernforderungen in der UN-Behindertenrechtskonvention, die Ende März in Deutschland in Kraft tritt. In Fachvorträgen und Arbeitsgruppen erörterten die Experten verschiedene Aspekte des Themas.

Die 2. Landesvorsitzende Angelika Winkler betonte in ihrer Begrüßungsansprache: "Die Berufsvorbereitung für junge Menschen muss schon in der Schule beginnen. Bei den Kommunen und Agenturen für Arbeit müssen in ausreichendem Umfang qualifizierte Beratungs- und Vermittlungsangebote zur Verfügung stehen."

LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache lenkte den Blick auf die Unternehmen: "Arbeitgeber, die Beschäftigte mit Handicap einstellen, erhalten umfassende Unterstützung: von der technischen Beratung über die finanzielle Förderung bis zur psychosozialen Begleitung am Arbeitsplatz bei Komplikationen. Das Haupthemmnis, an dem es nach wie vor zu arbeiten gilt, ist die Barriere in den Köpfen der Personalverantwortlichen."

In vier so genannten "Menschenrechtswerkstätten" diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche konkreten Probleme es bei der Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes und der Umsetzung der sozialen Teilhabe gibt. Im nächsten Schritt erarbeiteten die Arbeitsgruppen Lösungsmöglichkeiten.

In der ersten Menschenwerkstatt diskutierten die Teilnehmer die Anforderungen an die medizinische Rehabilitation. Einig waren sich viele Fachleute darin, dass es viele Defizite in der Beratung der behinderten Menschen gibt. Die Betroffenen litten darunter, dass es häufig Kompetenzprobleme zum Beispiel zwischen der gesetzlichen Kranken- und der Rentenversicherung gibt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch vielen Ärzten die Regelungen zur medizinischen Rehabilitation wenig oder gar nicht bekannt sind. Deshalb sind Information und Beratung aber auch verpflichtende Regelungen notwendig, um diese Mängel zu beseitigen, so die Experten. "Die UN-Konvention sollte deshalb Ausgangspunkt für die Überarbeitung vieler Detailregelungen sein, die es bereits gibt, die aber noch unzureichend angewandt werden", sagte Dr. Martin Danner von der BAG SB.

Die zweite Arbeitsgruppe befasste sich mit der sozialen Teilhabe. Die Expertinnen und Experten kamen zum Schluss, dass die Inklusion von Anfang gedacht werden muss. Sie sollte bei der Beratung der Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, beginnen und sich dann über die Vorschulerziehung, die Schul- und Ausbildung bis hin zum Einstieg ins Arbeitsleben fortsetzen. "Wichtigste Voraussetzung für Teilhabe ist aber die konsequente barrierefreie Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt" − darauf wies Dr. Willibert Strunz von der LAG SB hin.

Menschenwerkstätte drei ging der Frage nach, wie der Übergang von der Schule zum Beruf verändert werden muss, damit Jugendliche mit Behinderungen mehr als bisher auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. "Wir brauchen nicht eine Lösung für alle, sondern Lösungen für jeden und jede", fasste Daniel Kreutz, Referent beim SoVD NRW, die Ergebnisse zusammen. Es gebe zwar eine Vielzahl von Angeboten, aber es mangele an Transparenz und Information. Abhilfe könnten Fallmanager bieten, die Jugendliche individuell beraten und begleiten. Des Weiteren sollte der Wechsel zwischen der Werkstatt und dem ersten Arbeitsmarkt bei Bedarf in beiden Richtungen möglich sein. Des Weiteren sollte der Wechsel zwischen der Werkstatt und dem ersten Arbeitsmarkt bei Bedarf in beiden Richtungen möglich sein.

Hans-Jürgen Leutloff vom SoVD-Bundesverband fasste die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vier zusammen, die sich mit dem inklusiven Arbeitsmarkt beschäftigte: "Von einem inklusiven Arbeitsmarkt sind wir weit entfernt. Voraussetzung dafür ist ein inklusives Bildungssystem und eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die auf die Menschen mit Behinderungen zugeht. Dabei darf es nicht um die schnelle Vermittlung von Menschen mit Behinderung in Ein-Euro-Jobs und einfache Tätigkeiten gehen. Wir brauchen qualifizierte Ausbildung."

Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer zog ein positives Fazit der Fachkonferenz und betonte, dass es in der beruflichen und medizinischen Rehabilitation noch einigen Handlungsbedarf gebe. "Die Fachkonferenz gibt Anstöße zur Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechte."

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