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Psychische Leiden müssen berücksichtigt werden, aber nicht immer werden sie erkannt Wenn die Pflegekasse mich für gesund hält

SoVD NRW in der WDR Lokalzeit: Die stellvertretende Landesgeschäftsführerin Greta Lutterbach hat einen ungewöhnlichen Streit um den Pflegegrad einer jungen Duisburgerin eingeordnet. Dabei machte sie deutlich: Gerade psychische Erkrankungen werden bei Pflegebegutachtungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt.

Können Videos auf Instagram oder TikTok etwas darüber aussagen, ob ein Mensch pflegebedürftig ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich die WDR Lokalzeit Duisburg am 24. August. Als Expertin zu Gast im Studio war Greta Lutterbach, stellvertretende Landesgeschäftsführerin des SoVD NRW.

Anlass war der Fall von Jessy Krösel, die von Geburt an eine verkrümmte Wirbelsäule hat (Skoliose), aber auch mit psychischen Leiden zu kämpfen hat. Im Filmbeitrag sieht man, wie ihr Mann ihr beim Anziehen morgens helfen muss. Seit 2020 kämpft die Frau um die Anerkennung ihrer Pflegebedürftigkeit. Dabei kamen unterschiedliche Gutachten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen: Gerichtliche Gutachten bescheinigten ihr zunächst Pflegegrad 2, später sogar Pflegegrad 3. Die Pflegekasse aber entschied zunächst: ihr steht gar kein Pflegegrad zu. Krösel beantragte Akteneinsicht und erfährt: ihr wird Betrug vorgeworfen. Der Grund: Sie habe Videos von sich auf Instagram und TikTok hochgeladen und habe dabei „gut gelaunt und energiegeladen“ gewirkt.  

Für Greta Lutterbach ist klar: Aus einzelnen Auftritten in sozialen Netzwerken lässt sich der psychische Gesundheitszustand eines Menschen nicht zuverlässig ableiten. Im WDR bezeichnete sie eine solche Schlussfolgerung als „völlig absurd“. In den Videos informiere Jessy Krösel über das Thema Pflegebedürftigkeit, tausche sich mit anderen Betroffenen aus, leiste Aufklärungsarbeit. Das spreche nicht gegen, sondern für sie – und tauge schon gar als Beleg nicht dafür, dass ihr nichts fehle und ihr kein Pflegegrad zustehe. Ihr Unterstützungsbedarf sei offensichtlich und auch von anderen Gutachtern bestätigt worden.

Der Fall verweist nach Einschätzung der ehemaligen Sozialrechtlerin auf ein grundsätzliches Problem. Bei der Begutachtung von Menschen mit psychischen Erkrankungen fehle es teilweise noch immer an der notwendigen Sensibilität und Erfahrung. Das könne dazu führen, dass Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen völlig unterschiedlich beurteilt werden. „Ein anderer Gutachter, der vielleicht ausreichend sensibilisiert ist, sich mit psychischen Leiden weniger gut auskennt, bescheinigt dann eben – zu Unrecht - gar keinen Pflegegrad“, erklärte Lutterbach.

Dabei seien für einen Pflegegrad nicht nur körperliche Einschränkungen entscheidend. Maßgeblich ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Auch psychische Erkrankungen können diese Selbstständigkeit erheblich einschränken. 

Lutterbach machte dies an einem anschaulichen Beispiel deutlich: Ist ein Mensch aufgrund einer Depression so antriebslos, dass Angehörige ihn immer wieder dazu bewegen und dabei unterstützen müssen, sich zu waschen oder zu duschen, entsteht ein ganz realer Hilfebedarf. Der zeitliche und praktische Aufwand für Angehörige könne dabei ebenso groß sein wie bei einem körperlich gebrechlichen Menschen.

Nach den Erfahrungen des SoVD werden Pflegegrad-Anträge gerade bei jüngeren Menschen mit psychischen Erkrankungen häufig abgelehnt. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Anträge aufgrund von Depressionen nach Lutterbachs Beobachtung zu. Umso wichtiger sei es, dass Gutachterinnen und Gutachter für psychische Erkrankungen sensibilisiert sind und die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag in den Mittelpunkt stellen.

Der Duisburger Fall zeigt zudem, wie wichtig vollständige Gutachten sind. Im Gutachten der Pflegekasse war von Jessy Krösels Skoliose gar keine Rede. Lutterbach rät Betroffenen deshalb, genau darauf zu achten, dass sämtliche relevanten Diagnosen und Einschränkungen berücksichtigt werden, alle ärztlichen Dokumentationen vorgelegt werden. 

Immerhin: Auch weitere Medien wie die WAZ griffen den Fall auf und berichteten über Jessy Krösel und ihren Kampf um Anerkennung ihrer Pflegebedürftigkeit. Im Gespräch mit Sat1 lobte und beglückwünschte Landespressesprecher Matthias Veit die Duisburgerin für ihr Engagement auf Social Media. So bekomme das Thema unabhängig von ihrem persönlichen Schicksal mehr Aufmerksamkeit und mache vielen Menschen Hoffnung.  Die junge Duisburgerin hat inzwischen Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen, allerdings befristet bis zur Wiederbegutachtung im Mai 2027. Und sie hat endlich einen Psychotherapie-Platz bekommen, nach zwei Jahren Wartezeit. 

Filmbeitrag: https://www1.wdr.de/nrw/ruhrgebiet/duisburg/pflegegrad-streit-social-media-100.html

Studiogespräch https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-duisburg/studiogespraech-greta-lutterbach-sozialverband-deutschland--100.html