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Kein Therapieplatz - und jetzt?

Anna Lorenz ist 29, lebt in Düsseldorf und arbeitet im sozialen Bereich. Seit Monaten fühlt sie sich erschöpft, schläft schlecht, hat Angstzustände. Die Hausärztin spricht von einer beginnenden Depression und rät dringend zu einer Psychotherapie. Doch ein Therapieplatz? Nicht in Sicht.

Anna ruft bei der 116?117 an - der bundesweiten Terminservicestelle. Man vermittelt ihr ein Erstgespräch. Sie bekommt zwar ein Erstgespräch vermittelt, aber keinen langfristigen Platz. Die Therapeut*innen, die sie direkt kontaktiert, haben geschlossene Wartelisten oder Wartezeiten von über sechs Monaten.

Doch Anna braucht jetzt Hilfe. Und sie findet eine Therapeutin in ihrer Nähe, die kurzfristig einen Platz anbieten kann. Allerdings ohne Kassenzulassung.

Was viele nicht wissen: In solchen Fällen kann bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenerstattung nach §?13 Abs.?3 SGB?V beantragt werden. Das heißt: Auch die Kosten für eine private Therapeut*in können übernommen werden, wenn keine zeitnahe Behandlung bei einem Kassensitz möglich ist und sie über die gleiche Qualifikation verfügt wie Therapeut*innen mit Kassensitz.

Dafür muss Anna nachweisen, dass sie vergeblich bei mehreren Kassentherapeut*innen angefragt hat, und dass eine zeitnahe Behandlung medizinisch notwendig ist. Dazu braucht sie eine ärztliche Bescheinigung über die Dringlichkeit und eine Liste mit ihren erfolglosen Anfragen. Wie viele Ablehnungen es braucht, wird unterschiedlich bewertet, zwischen fünf und 20 Ablehnungen sollten gesammelt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Therapie gestellt werden.

Viele Krankenkassen lehnen solche Anträge zunächst ab oder verlangen zusätzliche Nachweise. Ein gut begründeter Widerspruch kann sich jedoch lohnen, insbesondere wenn alle notwendigen Nachweise erbracht wurden. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte gibt den Betroffenen recht, wenn klar ist, dass eine ausreichende Versorgung im Kassensystem nicht stattfindet. Hier ist die Sprache von Systemversagen.

Der SoVD hilft bei der Antragstellung, prüft Ablehnungen und begleitet Betroffene im Verfahren. Denn wer psychisch leidet, darf nicht an Bürokratie und Versorgungslücken scheitern, sondern braucht schnelle Hilfe.