Merkzeichen B, G und aG – was bedeutet das konkret?

Georg Stein ist 75. Nach einem Schlaganfall ist seine rechte Seite gelähmt, hinzu kommt eine schwere Polyneuropathie in den Füßen. Das Gehen ist mühsam, die Füße fühlen sich an wie Watte, das rechte Bein zieht er hinterher. Mit Stock kommt er nur noch kurze Strecken, meistens braucht er den Rollator. Sein Arzt hat schon den Rollstuhl angesprochen. Doch Georg will sich das letzte Stück Selbstständigkeit erhalten.
Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B. Das Merkzeichen G bedeutet: Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich eingeschränkt – kurze Wege, Steigungen oder unebene Flächen werden zum Kraftakt.
Das Merkzeichen B erhält, wer dauerhaft auf eine Begleitperson angewiesen ist, vor allem im öffentlichen Personennahverkehr. Es geht also darum, ob jemand Bus oder Bahn alleine nutzen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
Doch Georgs Einschränkungen gehen darüber hinaus. Wege, die andere selbstverständlich zurücklegen, sind für ihn kaum noch zu bewältigen, besonders auf Kopfsteinpflaster, über Bordsteine oder auf leichtem Gefälle. Deshalb beantragte er das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung. Es wird vergeben, wenn eine Person sich außerhalb ihres Fahrzeugs nur noch mit großer Kraftanstrengung oder fremder Hilfe fortbewegen kann – und das bereits ab dem ersten Schritt auf nicht ebenem Gelände.
Die Behörde lehnte ab. Begründung: In der Wohnung komme er noch zurecht. Doch mit Unterstützung des SoVD legte Georg Widerspruch und anschließend Klage ein. Vor Gericht wurde deutlich: Entscheidend ist nicht, wie jemand sich auf Parkett oder Flurfliesen bewegt – sondern wie er im echten Alltag zurechtkommt. Und dort sind Bordsteine, Schotter und Steigungen Realität.
Georg bekam das Merkzeichen aG. Es verschafft ihm Erleichterungen im Straßenverkehr, die Möglichkeit unmittelbar vor der Arztpraxis zu parken und mehr Teilhabe im Alltag.
Der SoVD hilft, diesen Weg zu gehen – denn wer kaum noch vorankommt, sollte nicht auch noch ausgebremst werden, sondern bekommen, was ihm rechtlich zusteht.