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Rente und trotzdem arbeiten – darf ich das überhaupt?

Peter Schröder ist 63 Jahre alt. Nach 45 Berufsjahren hat er sich entschieden, vorzeitig in Rente zu gehen. Ganz aus dem Berufsleben will er sich aber noch nicht zurückziehen: Zwei Tage pro Woche möchte er weiter als Hausmeister in der Schule arbeiten, weil ihm der Kontakt und die Bewegung guttun. Doch er fragt sich: „Was ist mit der Rente? Darf ich einfach weiterarbeiten oder wird mir das gekürzt?“

Die Antwort lautet: Ja, er darf! Und das sogar ganz ohne Abzüge. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen auch Frührentnerinnen und Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird. Das gilt sowohl für die reguläre Altersrente als auch für Renten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, wie die Rente für langjährige oder besonders langjährige Versicherte.

Die frühere Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich ist abgeschafft. Wer möchte, kann also neben der Rente einen Minijob ausüben, in Teil- oder Vollzeit arbeiten oder sogar selbstständig sein, ganz ohne finanzielle Einbußen bei der Rente. Für einige Menschen stellt sich hier die Frage, ob es sich nicht lohnen würde, die Rente dann frühzeitig mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen und zusätzlich das volle Gehalt zu beziehen. Hier gibt es eine klare Antwort: Es kommt darauf an. Die Abschläge bestehen ein Leben lang, es ist also eine Wette auf das eigene Leben und die Frage, wie alt man wird. Hier ist eine Beratung durch die Rentenversicherung oder den SoVD dringend angeraten!

Anders sieht es bei Menschen aus, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Hier gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem letzten Einkommen und der Art der Rente richten. Im Jahr 2025 liegt die Grenze bei voller Erwerbsminderung bei rund 19.661 Euro jährlich, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens doppelt so hoch. Entscheidend ist aber: Die Tätigkeit muss auch zur gesundheitlichen Leistungsfähigkeit passen, sonst droht der Verlust der Ansprüche.

Wer unsicher ist, was genau erlaubt ist, sollte sich beraten lassen. Der SoVD hilft dabei, Fallstricke zu vermeiden, denn auch im Ruhestand darf man ruhig noch aktiv sein.