Selbstständig bleiben – mit Zuschuss fürs neue Bad

Seit ihrem Sturz beim Spazierengehen ist Vanessa Krause auf einen Rollator angewiesen. Die Hüfte wurde operiert, das Gehen fällt ihr schwerer. Ihre Wohnung im Hochparterre eines Altbaus wollte sie trotzdem nicht aufgeben. Seit 40 Jahren wohnt sie dort, es ist ihre gewohnte Umgebung. Zu vertraut sind ihr der Blick auf den Innenhof, das Café an der Ecke, die Nachbarn im Haus, die sie schon ihr halbes Leben kennt.
Doch das Badezimmer wird zum Problem. Die alte Badewanne ist zu hoch, der Einstieg nur noch mit Hilfe möglich. Dabei möchte Vanessa ihre Körperpflege wieder selbstständig erledigen. Sie würde gern mal wieder duschen, in Ruhe und mit Würde. Die Pflegekraft wäscht sie nur mit dem Waschlappen, da der Einstieg in die Wanne zu schwierig ist und zu lange dauert. Einmal die Woche hilft ihr Sohn ihr in die Wanne. Eine bodengleiche Dusche wäre die Lösung, doch die ist teuer.
Was viele nicht wissen: Für genau solche Fälle gibt es bis zu 4.000?€ Zuschuss von der Pflegekasse. Es handelt sich um die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Dazu gehören z.?B. der Umbau der Dusche, das Absenken von Türschwellen, rutschfeste Böden oder Haltegriffe im Bad, aber auch die Erweiterung von Türen oder der Einbau eines Treppenlifts.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag muss vor dem Umbau bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Beizufügen ist neben einer Begründung, weshalb hierdurch die Pflege erleichtert, oder die Selbstständigkeit verbessert werden kann ein Kostenvoranschlag für die Maßnahme. Auch Mieter*innen haben Anspruch auf diese Leistungen. Voraussetzung für einen Umbau ist hier die Zustimmung des Vermieters, was in der Regel unproblematisch ist.
Der SoVD hilft bei der Antragstellung und prüft auch, ob ein höherer Pflegegrad oder ein Widerspruch gegen das Gutachten sinnvoll sein kann. Denn wer möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben möchte, sollte auch die Unterstützung bekommen, die dafür notwendig ist.