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Unsichtbare Krankheiten – wenn die Behinderung nicht auf den ersten Blick sichtbar ist

Sophie Weber ist 37 und leidet seit Jahren unter starken Migräneanfällen. Manchmal ist sie tagelang außer Gefecht, geplagt von stechenden Kopfschmerzen, Übelkeit und Geräusch- und Lichtempfindlichkeit. Nach außen wirkt sie meist „normal“, doch diese Tage sind für sie eine große Herausforderung. Arbeiten oder den Alltag bewältigen ist dann kaum möglich.

Viele verbinden Schwerbehinderung vor allem mit sichtbaren Einschränkungen wie Rollstuhl oder Gehhilfen. Doch auch unsichtbare Erkrankungen können die Lebensqualität stark einschränken. Dazu zählen chronische Migräne, Diabetes, Epilepsie, Multiple Sklerose, aber auch psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen oder Angststörungen. Sie sind von außen oft nicht sichtbar, aber nicht weniger belastend.

Für Menschen mit solchen Erkrankungen gibt es die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) anerkennen zu lassen. Dieser wird individuell vom Versorgungsamt auf Basis der Auswirkungen auf Alltag und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermittelt. Ein anerkannter GdB öffnet Türen zu Nachteilsausgleichen – etwa Steuervergünstigungen, besonderem Kündigungsschutz, mehr Pausen oder leichterem Zugang zu Leistungen.

Sophie erhielt einen GdB von 40 und ließ sich gleichstellen, um den besonderen Kündigungsschutz zu bekommen. Für sie bedeutet das mehr als ein Stück Papier – es ist Anerkennung und wichtige Unterstützung im Alltag, die ihr hilft, ihre Lebensqualität zu verbessern.

Bei unsichtbaren Erkrankungen wird der GdB oft nicht ausreichend anerkannt, da die Beeinträchtigungen schwer zu erfassen sind. Betroffene sollten deshalb genau dokumentieren, wie stark sie im Alltag eingeschränkt sind und welche Therapien sie erhalten.

Unsichtbare Krankheiten sind kein Grund, sich unsichtbar zu fühlen. Wer so lebt, hat das Recht auf Anerkennung und Unterstützung – unabhängig davon, was andere sehen.

Der SoVD hilft beim Antrag, der Zusammenstellung medizinischer Nachweise und bei Widersprüchen gegen falsche Entscheidungen. Denn auch wer äußerlich „gesund“ wirkt, verdient Schutz und Unterstützung, die ihm rechtlich zustehen.