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SoVD NRW kritisiert Neubau von Förderschule: Inklusion statt Exklusion!

SoVD NRW kritisiert Neubau von Förderschule: Inklusion statt Exklusion!

Gemeinsam mit weiteren Sozial-, Eltern- und Selbstvertretungsorganisationen hat der SoVD NRW eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Landschaftsverband Rheinland (LVR) eingereicht. Anlass ist der Beschluss, im Rhein-Sieg-Kreis eine neue Förderschule für körperlich-motorische Entwicklung zu errichten. Aus Sicht des SoVD stellt dieses Vorhaben einen deutlichen Rückschritt für die inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen dar.

Der LVR hatte im Oktober 2025 den Grundsatzbeschluss für den Neubau gefasst. Geplant sind rund 180 Schulplätze bei Baukosten von etwa 97 Millionen Euro zuzüglich Grundstückskosten. „Statt zunächst gemeinsam mit den Kommunen zu prüfen, wie Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen wohnortnah an allgemeinen Schulen gut unterstützt werden können, wird mit dem Neubau dieser Förderschule schon wieder in ein separates System investiert, wo junge Menschen mit Behinderung unter sich bleiben“, kritisiert Dr. Michael Spörke, Leiter der Sozialpolitik im SoVD NRW.

Mittel müssen prioritär dort eingesetzt werden, wo sie langfristig Teilhabe ermöglichen – und das ist aus Sicht des Verbandes der Ausbau inklusiver Strukturen an allgemeinen Schulen. Dr. Spörke: „97 Millionen in eine Förderschule zu investieren und gleichzeitig mit Verweis auf ein Haushaltsloch von 100 Millionen in anderen Bereichen den Rotstift ansetzen, das hinterlässt nicht gerade den Eindruck, dass Inklusion beim Landschaftsverband Rheinland ganz oben steht auf der Prioritätenliste.“

Der SoVD NRW sieht den Vorgang nicht als Einzelfall. Landesweit wird seit Jahren beobachtet, dass hohe Summen in den Aus- und Neubau von Förderschulen fließen, während inklusive Angebote vielerorts unterfinanziert bleiben. Häufig wird dies mit dem sogenannten Elternwahlrecht begründet. Aber solange es kein flächendeckendes Angebot guter inklusiver Schulen gibt, kann von einer echten Wahl keine Rede sein. Die zuständige Beobachtungsstelle der Vereinten Nationen hat Deutschland wegen des Fortbestands der Förderschulen schon mehrfach ermahnt. Die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung widerspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 verbindlich gelten. „Das NRW-Kommunalministerium muss den Fall nun prüfen, auch mit Blick auf das Schulgesetz, dass der inklusiven Beschulung eindeutig Vorrang gibt.“