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SoVD-Expertin Greta Lutterbach zu Gast bei "Hier und Heute" (WDR-Fernsehen)Heiz- und Nebenkosten: Wann das Amt die Nachzahlungen übernimmt

Kürzlich war Greta Lutterbach in der WDR-Sendung „Hier und heute“ zu Gast. Dort erklärte sie, wann das Amt Heiz- und Nebenkostennachzahlungen übernehmen kann und dass auch Erwerbstätige und Rentnerinnen Anspruch auf Unterstützung haben können. Da dieses Thema viele Menschen betrifft, fassen wir die wichtigsten Informationen hier noch einmal zusammen.

Grundsätzlich gilt: Wer seinen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Das betrifft sowohl Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld über das Jobcenter als auch Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über das Sozialamt beziehen. Auch wer bislang keine Leistungen erhält, kann eine einmalige Unterstützung bekommen, wenn eine hohe Nachzahlung zu einer finanziellen Notlage führt.

Ein Beispiel: Eine Rentnerin mit 1.150 Euro Monatsrente erhält eine Heizkostennachzahlung von 600 Euro. Nach Abzug der laufenden Miete und Fixkosten bleibt ihr zu wenig zum Leben. In einem solchen Fall kann sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen. Dabei handelt es sich nicht um eine dauerhafte Leistung, sondern um eine einmalige Hilfe in einer besonderen Situation.

Übernommen werden können sowohl Heizkostennachzahlungen für Gas, Öl, Holz oder Fernwärme als auch Nebenkostennachzahlungen, etwa für Wasser oder Müll, sofern diese Teil der Nebenkosten sind. Die Kosten müssen allerdings „angemessen“ sein, das heißt, sie dürfen sich im üblichen Rahmen bewegen und nicht auf übermäßigen Verbrauch oder besonders teure Wohnungen zurückgehen.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, also zunächst einfach per Brief, E-Mail oder persönlich mit dem Hinweis, dass Unterstützung für eine Heiz- oder Nebenkostennachzahlung beantragt wird. Entscheidend ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, und zwar spätestens im Monat, in dem die Nachzahlung fällig wird. Wird der Antrag erst später gestellt, kann keine rückwirkende Übernahme erfolgen. Deshalb sollte man sofort reagieren, sobald der Nachzahlungsbescheid eintrifft.

Für die weitere Bearbeitung verlangen Jobcenter oder Sozialamt in der Regel den Nachzahlungsbescheid, aktuelle Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten Monate sowie den Mietvertrag oder eine aktuelle Mietbescheinigung. Auch wird geprüft, ob Rücklagen vorhanden sind, wobei kleinere Ersparnisse als sogenanntes Schonvermögen geschützt bleiben.

Nicht nur Menschen mit geringen Renten, sondern auch Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen können Hilfe bekommen. Wer durch eine hohe Nachzahlung vorübergehend hilfebedürftig wird, kann beim Jobcenter einen Antrag auf ergänzendes Bürgergeld stellen. Die Nachzahlung kann dann in voller Höhe übernommen werden, selbst wenn ansonsten kein Anspruch auf Leistungen besteht.

Heiz- und Nebenkostennachzahlungen können viele Haushalte überfordern. Doch niemand muss sie allein tragen. Sowohl Rentnerinnen und Rentner als auch Erwerbstätige können Unterstützung beantragen, wenn die Nachzahlung das Einkommen übersteigt. Wichtig ist, rechtzeitig, spätestens im Monat der Fälligkeit, formlos einen Antrag zu stellen und die geforderten Unterlagen dann nachzureichen.

WDR-Sendung Hier und heute - Ausgabe vom 24. Oktober 2025 

Formloser Antrag für das Sozialamt
Verkürzter Antrag vom Jobcenter