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GEPLANTE ÄNDERUNG DER LANDESBAUORDNUNG K.o. für den barrierefreien Wohnungsbau in NRW?

Ja, es gibt Situationen, da muss man sich zusammentun und gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen, wenn man etwas erreichen will. Eine solche Lage sehen wir derzeit beim Thema barrierefreies Wohnen, denn die geplanten Änderungen bei der Landesbauordnung sind - man kann es nicht anders sagen - eine Zumutung. Aus diesem Grund haben SoVD NRW, VdK NRW und die LAG Selbsthilfe NRW die Bühne der Landespressekonferenz in dieser Woche genutzt, um einhellig und massiv Kritik an den Plänen zu äußern. Es geht aus unserer Sicht schließlich um nicht weniger als das Aus für den barrierefreien Wohnungsbau. 

Es ist so: bislang war in der Landesbauordnung für neu zu errichtende Wohnungen geregelt, dass sie „barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ sein müssen. Und jetzt? Jetzt sollen Wohnungen laut Gesetzentwurf künftig nur noch „im erforderlichen Umfang“ barrierefrei gebaut werden. Das rollstuhlgerechte Bauen ist im Gesetzesentwurf gar nicht mehr verbindlich festgeschrieben - stattdessen folgt ein Hinweis, es sollen im Wohnungsbau „zumindest wesentliche Barrieren“ vermieden werden, damit ein „späterer Umbau ohne größeren Aufwand“ möglich sei. Im Klartext: Es soll nicht mehr grundsätzlich nach den bislang geltenden Bauvorschriften barrierefrei gebaut werden. Stattdessen sollen Wohnungsanbieter und -nutzer untereinander klären, wie Wohnraum im Nachhinein - bei Bedarf - an die Erfordernisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden könnte. Welche deutlichen Worte unser Landesvorsitzender Franz Schrewe in der Pressekonferenz fand, das erfahren Sie hier.

Auch das WDR-Fernsehen hat unsere Kritik aufgegriffen und kritisch berichtet! Hier der Filmbeitrag vom 18. Oktober 2020