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Landesregierung muss sich für wirksames Bundesteilhabegesetz einsetzen

Der SoVD NRW appelliert an die Landesregierung, sich für ein Bundesteilhabegesetz einzusetzen, das diesen Namen auch verdient. Die bislang bekannten Regelungsabsichten lassen teils drastische Verschlechterungen erwarten. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, der Bundesrat entscheidet mit - NRW ist also in der Pflicht.

Sechs Kernforderungen des SoVD NRW zum Bundesteilhabegesetz
Zur Pressemitteilung (Word)