Politische Stellungnahmen 2015
24.11.2015
BEHINDERUNG/PFLEGE
Stellungnahme zur Verordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote
Stellungnahme niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (PDF)
24.11.2015
Stellungnahme zum AnBEFVO und zur Änderung des APG (Alten- und Pflegegesetz) NRW
Stellungnahme zur Verordnung (Entwurf) über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote (AnBEFVO) und zum Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen).
6.11.2015
BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung eines Ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Angesichts des nach wie vor hohen landespolitischen Handlungsbedarfes begrüßt der SoVD NRW alle Maßnahmen, die zur zielgerichteten Anpassung der Lebensverhältnisse behinderter Menschen in NRW an die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention (BRK) beitragen. In seiner Stellungnahme drängt der SoVD NRW auf erhebliche Verbesserungen im Gesetzentwurf des „Inklusionsstärkungsgesetzes“, um die dringend notwendige praktische Umsetzung der BRK in NRW effektiv zu fördern.
28.08.2015
BEHINDERUNG/SOZIALPOLITIK
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW)
Barrierefreiheit ist eine der Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen. Der Landesbauordnung kommt als wesentlicher Grundlage für die Umsetzung baulicher Barrierefreiheit eine große Bedeutung zu. Der SoVD NRW würdigt und begrüßt zwar einzelne Neuerungen bei Regelungen zugunsten barrierefreier Wohnungen. Jedoch kommt er, nach eingehender Prüfung, zu dem Ergebnis, dass der Entwurf in der vorliegenden Form nicht tragfähig ist. Insbesondere bedarf es flankierender Anpassungen im Bauordnungsrecht und wesentlicher Überarbeitungen des Entwurfs. NRW ist das einzige Bundesland, das die DIN-Normen für Barrierefreiheit noch immer nicht in die „Liste der technischen Baubestimmungen“ und damit verbindlich in das Bauordnungsrecht eingeführt hat. „Barrierefreiheit“ scheint hier weiterhin ein unbestimmter Rechtsbegriff zu bleiben, so dass es im Vollzug weiterhin an den Grundlagen zur regelhaften Prüfung von Barrierefreiheitsanforderungen sowie an entsprechenden konkreten Prüfmaßstäben mangelt.
01.02.2015
SOZIALPOLITIK
Stellungnahme zum Evaluationsbericht der Landesregierung an den Landtag über die Erfahrungen mit der Übertragung der Aufgaben nach den §§ 69 und 145 des Sozialgesetzbuchs IX auf die Kreise und kreisfreien Städte