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SoVD-NRW e.V. Politische Arbeit

Politische Stellungnahmen 2018

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17.12.2018

SOZIALPOLITIK
Stellungnahme zur WTG-Novelle (Wohn- und Teilhabegesetz)

Stellungnahme zur WTG-Novelle (PDF)

29.11.2018

BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGGÄndG)

Die EU hat im Jahr 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 verabschiedet, deren Zweck es ist, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Um dies zu erreichen, sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Länder und Kommunen sind aufgerufen, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer zunehmend digitalen Gesellschaft zu sichern und zu fördern. Zwingende Voraussetzung hierfür ist aus unserer Sicht, dass digitale Angebote, egal ob sie der Allgemeinheit von Trägern öffentlicher Gewalt oder von privaten Anbietern bereitgestellt werden, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Das Land NRW muss daher seiner Pflicht nachkommen und die seit dem 23.09.2018 geltenden europarechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Apps öffentlicher Stellen in Landesrecht überführen.

Stellungnahme BGGÄndG

06.09.2018

PFLEGE 
Zum Entwurf der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW (AnFöVO)

Stellungnahme AnFöVo (PDF)

27.07.2018

PFLEGE
Stellungnahme zum Novellierungsentwurf des Wohn- und Teilhabegesetzes nebst Durchführungsverordnung (DVO)

Stellungnahme Wohn- und Teilhabegesetz (PDF)

23.04.2018

BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts

Stellungnahme Gesetzentwurf Bauordnung (PDF)

03.04.2018

BEHINDERUNG/PFLEGE
Stellungnahme zum Antrag Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in NRW weiter ausbauen

Stellungnahme Selbstbestimmtes Wohnen (PDF)

09.03.2018

BEHINDERUNG
Stellungnahme zur Konsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen Verbänden aus NRW zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention

Der SoVD NRW hat als Interessenvertretung behinderter und pflegebedürftiger Menschen sowie ihrer Angehörigen in der Vergangenheit immer wieder auf Versäumnisse hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK in NRW aufmerksam gemacht und diese Versäumnisse kritisiert. Daher nimmt er gerne die Gelegenheit wahr, anlässlich der Konsultation der Monitoring-Stelle UN-BRK, zum Stand der Umsetzung der UN-BRK und damit zum Stand der Rechte von behinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf verschiedene Lebensbereiche Stellung zu nehmen. Unsere Stellungnahme umfasst, neben unserer Beurteilung des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW, auch unsere kritischen Stellungnahmen zu den Bereichen Inklusive Bildung, Barrierefreiheit und Inklusiver Arbeitsmarkt.

Stellungnahme UN-Behindertenrechtskonvention (PDF)

22.02.2018

BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Stellungnahme Ausführgesetz NRW

18.01.2018

BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW)

Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, „um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen“ zu ermöglichen. Die hier zu treffenden Maßnahmen umfassen insbesondere auch die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-west-fälischen Landesregierung heißt es denn auch: „Barrierefreiheit ist unabdingbar für ein erfolgreiches Gelingen der Inklusion. Wir werden die Barrierefreiheit ausbauen. Im öffentlichen Bereich und im Gesundheitswesen wollen wir Barrierefreiheit zum Standard machen.“ Die Wirklichkeit in NRW sieht so aus, dass Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, über Jahre in ihren nicht barrierefreien und nicht barrierefrei zugänglichen Wohnungen regelrecht gefangen sind. Der Landesbauordnung kommt daher eine große Bedeutung zu und das Land NRW hat hier eine erhebliche Regelungskompetenz.

Stellungnahme BauModG NRW

18.1.2018

PFLEGE/BEHINDERUNG
Stellungnahme zur angekündigten Überarbeitung des WTG und der WTG-DVO

Maßgeblicher Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes WTG ist der ordnungsrechtliche Schutz der Menschen- und Grundrechte von behinderten Menschen, die auf Unterstützung, Betreuung und/oder Pflege in einer Einrichtung außerhalb der individuellen Privatwohnung angewiesen sind (Pflegebedürftigkeit ist eine besonders schwere Form von Behinderung und Teilhabebeeinträchtigung). Abhängigkeit von fremder Hilfe kennzeichnet eine verletzliche Lebenssituation, in der eine Sicherung und Wahrnehmung der Menschen- und Grundrechte „aus eigener Kraft“ nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Unabhängig von der Zuordnung des Angebots zur Eingliederungshilfe oder zur Pflege muss die Ausgestaltung des WTG seinem Schutzauftrag, der die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) einschließt, ohne vorweg genommene Einschränkungen aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen umfassend Rechnung tragen.

Stellungnahme Überarbeitung WTG und WTG-DVO