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Mitmachen im SoVDDas Ehrenamt Sozialrichter*in

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Einige unserer Mitglieder engagieren sich in der Sozialgerichtsbarkeit, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an einem der acht Sozialgerichte in NRW oder am Landessozialgericht in Essen. Die dazu nötigen Schulungen werden vom SoVD NRW organisiert. So haben Sie die Möglichkeit, im Team mit den hauptamlichten Richterinnen und Richtern Recht zu sprechen - eine spannende Herausforderung und Aufgabe. Muss die Krankenkasse den Auslandsaufenthalt zur Heilbehandlung zahlen? Steht dem Kläger/der Klägerin eine Erwerbsminderungsrente zu? Solche Fälle werden an den Sozialgerichten verhandelt und entschieden - und genau dabei können auch Sie vielleicht schon bald mitwirken.

Zitat aus der Homepage des NRW-Justizportals: 

"Die Rechtsfindung liegt also nicht allein in den Händen der Berufsrichter mit juristischer Ausbildung. Damit soll die Verbindung zwischen Rechtsprechung und gesellschaftlicher Wirklichkeit gefördert werden. Beispiel: Bei den Entscheidungen im Arbeitsförderungsrecht wirken je ein ehrenamtlicher Richter von der Arbeitnehmerseite und von der Arbeitgeberseite mit. Denn sie kennen das Arbeitsleben aus eigener Erfahrung, und das kann für die Beurteilung eines Falles hilfreich sein.

Die ehrenamtlichen Richter sind keine "Richter zweiter Klasse". Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter. Sie sind ebenfalls unabhängig und frei von Weisungen. Bei der Abstimmung unter den Richtern haben sie das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren berufen. Danach können sie erneut berufen werden. 
Die Berufung erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten. Diese Listen werden von Vereinigungen aufgestellt, die jeweils einen Bezug zu dem Gebiet des Sozialrechts haben, auf dem die ehrenamtlichen Richter tätig werden sollen. So schlagen im Arbeitsförderungsrech z.B. Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen ehrenamtliche Richter vor. Im Schwerbehindertenrecht und bei den Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung sind es Vereinigungen der schwerbehinderten Menschen und Kriegsopfer sowie die Landesversorgungsämter oder Stellen, denen deren Aufgaben übertragen worden sind. Im Vertragsarztrecht sind es die ärztlichen Vereinigungen und die Zusammenschlüsse der Krankenkassen." 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter erhalten in gewissen Grenzen eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit und eine weitere (zu versteuernde) Entschädigung für etwaigen Verdienstausfall. Auch weitere Kosten wie Parkgebühren können grundsätzlich erstattet werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse hier:

Download Broschüre: "Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in NRW"
Informationen des NRW-Justizportals zum Thema

Sie möchten mitmachen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Tel. 0211 386030
info(at)sovd-nrw.de