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Wir schaffen SicherheitDie kompetente SoVD-Beratung

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Der SoVD sorgt jeden Tag dafür, dass Menschen sich gut aufgehoben und beraten fühlen. Fast 100 Mitarbeiter in den 19 NRW-Beratungsstellen und der Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf unterstützen Ratsuchende durch ihr Wissen, ihre Expertise und ihren Einsatz und verhelfen ihnen zu ihrem Recht.

Die Mitgliedschaft bei uns lohnt sich: 2021 haben wir im Rahmen der von uns geführten Verfahren insgesamt 7.153.851,10 Euro für unsere Mitglieder erstreiten können. 

Wir können Sie vor Ort beraten oder per Mail und am Telefon.  Ihre Aussichten, mit Hilfe des SoVD zu Ihrem Recht zu kommen, werden dadurch keinesfalls gemindert – in einer Vielzahl von Fällen ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie sich dafür extra auf den Weg ins Beratungszentrum begeben.

größere Ansicht 

 

Wir unterstützen Sie in den Bereichen

Rente   
Pflege   
Behinderung
Gesundheit   
Sozialhilfe ALGII

Und das mit großem Erfolg: jedes Jahr erstreiten wir für unsere Mitglieder Millionenbeträge - Geld, das die Kostenträger freiwillig nicht zahlen wollten, unseren Mitgliedern aber zustand! Das ist mit dem SoVD NRW möglich, weil wir helfen, wenn Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht werden muss. Wir kümmern uns darum, dass sie das bekommen, worauf Sie ein Anrecht haben - ob Rentennachzahlung, Reha-Maßnahme, Hilfsmittel oder höhere Behinderungs- und Pflegegrade.  Die Mitgliedschaft bei uns lohnt sich also!

Warum SoVD? Weil bei uns keine versteckten Kosten lauern. Sie zahlen monatlich 7,90 Euro Mitgliedsbeitrag. Oder Sie werden gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin Mitglied, das kostet zusammen nur 11,50 Euro monatlich. Zum gleichen Preis bieten wir Ihnen auch die Familienmitgliedschaft an, d.h. dann können auch Ihre bei Ihnen im Haushalt lebenden Kinder den Service des SoVD in Anspruch nehmen (sofern sie nicht älter als 25 sind und noch Anspruch auf Kindergeld haben). Das Beste aber ist: WIR beraten und betreuen Sie vom ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft an. Bei UNS müssen Sie KEINE Monatsbeiträge nachzahlen - und es gibt keine Wartezeit.  Wir müssen zwar je nach Art des Verfahrens eine Gebühr erheben (beispielsweise 10 Euro für einen Antrag und 50 Euro, wenn wir Widerspruch gegen einen Bescheid für Sie einlegen) - aber auch diese Gebühr wird im Erfolgsfall erstattet! Und unsere Erfolgsquote liegt bei über 50 Prozent! Jedes Jahr erstreiten wir für unsere Mitglieder Millionenbeträge - Geld, das die Kostenträger zum großen Teil erst einmal nicht hatten zahlen wollen.  

Und ein letzter Punkt ist uns ebenfalls sehr wichtig. Bei UNS werden Sie PERSÖNLICH beraten - vom Antrag, über Widerspruch bis hin zur Klage und Berufungsklage - bei uns erfahren Sie sofort, wer für Sie zuständig ist - und diese Person bleibt an Ihrer Seite! Keine anonyme Hotline, keine Call-Center-Mitarbeiter, die Ihren Fall gar nicht kennen und nicht im Bilde sind.

Unser Verband hat sich 1917 (!) gegründet - als Bund der Kriegsversehrten. Mit uns begann die Sozialberatung in Deutschland! Werden Sie noch heute Mitglied in Deutschlands traditionsreichstem Sozialverband, dem SoVD. 

SoVD - das Original.

Übrigens: So konnten wir Frau Höffner aus Minden zu einer Erwerbsminderungsrente verhelfen.

Rat bekommen, Recht bekommen

Unsere Arbeitsweise:

  • Persönliche Beratungsleistungen
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Sozialrecht
  • Prüfung von Behördenbescheiden, Unterstützung bei Widersprüchen
  • Rechtsschutz, rechtliche Begleitung und Vertretung bei Sozialgerichtsklagen

Es kann so schnell passieren, und es kann jedem passieren:

  • Man erleidet einen Arbeitsunfall,
  • bekommt eine langwierige Erkrankung,
  • wird berufsunfähig,
  • man selbst oder ein Familienmitglied benötigt Pflege, Reha, teure medizinische Hilfsmittel,
  • die Rente ist zu gering,
  • eine Behinderung stellt einen vor immer mehr Herausforderungen…

Fragen rund um die Sozialberatung

Nein, der Sozialverband ist eine Solidargemeinschaft. Unsere erstklassige Sozialberatung können wir  in dieser Form deshalb nur für Mitglieder anbieten.

Der SoVD BERÄT seine Mitglieder kostenlos. Es fallen Pauschalen an, wenn wir darüber hinaus für Sie tätig werden:

  • Antrag: 10 Euro
  • Widerspruch: 50 Euro
  • Klage: 80 bzw. 100 Euro  
  • Berufung: 90 bzw. 120 Euro 

Der SoVD NRW muss diese Pauschalen erheben. Das Geld erhalten Sie allerdings zurück, wenn wir Ihr Recht durchsetzen. Die Erläuterungen zu den unterschiedlichen Beträgen bei Klage und Berufung finden Sie in unserer Leistungsordnung, Seite 83 in unserer PDF-Broschüre "Satzung und Ordnungen".

Wenn es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht, auf jeden Fall. Hier bieten wir eine Rundum-Beratung an – zur Alters, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Auch das Thema Rehabilitation gehört dazu. Anders ist es bei privaten Rentenversicherungen, dazu gehören auch Riester-Verträge oder die VBL. In diesen Fragen können wir nicht helfen.

Hier gilt die gleiche Logik wie bei der Rentenversicherung: Sind Sie gesetzlich versichert, stehen wir an Ihrer Seite. Haben Sie ein Problem mit einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie sich andere Hilfe holen.

Für Menschen mit Behinderung bietet die Sozialberatung zahlreiche Vorteile. Angefangen bei Problemen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (am Beginn einer Behinderung geht es oftmals um Krankengeld), über den Antrag für die Erwerbsminderungsrente bis zum Schwerbehindertenausweis: in all diesen Fragen steht der SoVD an Ihrer Seite. Bitte sprechen Sie uns an!

Ja, und zwar sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“). Bescheide und Entscheidungen der Behörde werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft.

Nein. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie Mitglied im SoVD NRW werden. Wir können sofort helfen. Anders als bei privaten Versicherungen gibt es beim Sozialverband keine Wartezeit.