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Mitglied aus Minden erhält Erwerbsminderungsrente und hohe Nachzahlung Sozialberatung in Minden

Bei Michaela Höffner (Name geändert) kam vieles zusammen – körperliche Beschwerden, Erkrankungen, psychische Leiden. Es ging einfach nicht mehr und das gestand sie sich auch ein, sodass sie eine Erwerbsminderungsrente bei ihrer Rentenversicherung beantragte. Die Ablehnung ließ allerdings nicht lange auf sich warten, Begründung: Sie sei durchaus in der Lage, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Außerdem habe sie im maßgeblichen Fünf-Jahreszeitraum nur 35 statt der erforderlichen 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt und erfülle damit gar nicht die rentenrechtlichen Voraussetzungen. Es war wie ein Schlag ins Gesicht für Frau Höffner, doch zum Glück erfuhr sie durch einen Freund von der Arbeit des SoVD, der sich im Streit mit Kostenträgern für seine Mitglieder stark macht.

Auch während einer Reha-Maßnahme wurde ihr vom dortigen Sozialdienst ans Herz gelegt, sich an den SoVD zu wenden. Daher vereinbarte sie einen Termin mit Fabian Beine, unserem Juristen in Minden, und wurde Mitglied. SoVD-Jurist Beine prüfte daraufhin den Sachverhalt und legte im Auftrag der Dame Widerspruch gegen den negativen Bescheid ein. Frau Höffner wurde dann gutachterlich untersucht und in einer Rehabilitationsklinik stationär medizinisch behandelt. Ergebnis des Gutachtens und Rehabilitationsentlassungsberichtes: Frau Höffners Leistungsvermögen IST gemindert, sie ist NICHT mehr in der Lage, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Die Rentenversicherung ließ sich davon aber nicht beeindrucken, auch der Widerspruch wurde bei nunmehr festgestellter voller Erwerbsminderung infolge des einen fehlenden Pflichtbeitragsmonats (siehe oben) abgelehnt! An einer Klage führte also kein Weg vorbei, der Fall kam vors Sozialgericht Detmold. Das Gericht holte Befundberichte der behandelnden Ärzte ein. Daraufhin erhielt Frau Höffners Krankenversicherung von der beklagten Rentenversicherung die Aufforderung, einen Dokumentationsbeleg zur Arbeitsunfähigkeit auszufüllen. Erst als diese Unterlagen bei der Rentenversicherung zur Prüfung vorlagen, machte diese ein Vergleichsangebot und sah die Erwerbsminderung nun doch als gegeben an, das selbstverständlich rückwirkend. Nach Rücksprache mit Herrn Beine nahm unser Mitglied das Vergleichsangebot an, ein Urteil musste also nicht gesprochen werden, Frau Höffner kam auch so zu ihrem Recht, wenn auch reichlich spät und nur mit Hilfe des SoVD: Die Rentenversicherung zahlte ihr für den Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis 31. März 2021 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.  Sie erhielt also im Nachhinein einen hohen Betrag inklusive Zinsen.

Die Rentenversicherung hatte aber, wie bereits angesprochen, nicht nur anfänglich die Erwerbsminderung von Frau Höffner verneint, sondern sich auch darauf berufen, dass die rentenrechtlichen Voraussetzungen gar nicht gegeben seien. Sie habe in dem zu Grunde gelegten Fünf-Jahreszeitraum nur in 35 Monaten Pflichtbeiträge entrichtet, einen Monat zu wenig, so das Argument der Rentenversicherung. „Das Problem war einerseits die Frage des sogenannten Leistungsfallzeitpunkts. Die Rentenversicherung hatte nicht den korrekten Zeitraum zur Grundlage gemacht – und das konnten wir nachweisen“, erklärt SoVD-Jurist Fabian Beine: „Allerdings kam erschwerend hinzu, dass Frau Höffner über lange Zeit nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt war und leer ausgegangen wäre. Zur Aufrechterhaltung der rentenrechtlichen Voraussetzungen sollte man sich daher auch ohne Sozialleistungsbezug zumindest arbeitssuchend melden bzw. arbeitssuchend gemeldet bleiben, warnt SoVD-Jurist Beine. Zum Glück habe sich die Dame noch rechtzeitig an den SoVD gewandt.

Aktuelle Ergänzung: Endlich (Stand: 6. September 2022) ist nach langer ZItterpartie klar, dass das die Rentenzahlungen auch künftig fortgeführt werden. Dass dies so lange offen war, stellte für unser Mitglied eine enorme psychische Belastung dar.  SoVD-Jurist hat mit seiner optimistischen Einschätzung („Aus meiner Sicht sind die Chancen gut, dass wir ihr auch in dieser Hinsicht helfen können“) also Recht behalten.   

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