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Das denken wir zum Thema Behinderung

Für den SoVD ist Politik für Menschen mit Behinderungen Menschenrechtspolitik. Denn: Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft und haben Anspruch auf gleiche Rechte und Chancen. Doch auch nach mehr als 10 Jahren nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind sie nicht selten von Vorurteilen, Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen. 

Der SoVD NRW macht sich deshalb dafür stark, dass die Politik Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen aktiv fördert und Gleichstellung ermöglicht wird.  Konkret erwarten wir vor diesem Hintergrund auch, dass die Landesregierung sich für eine inklusive Beschulung einsetzt statt weiter auf Sonderschulformen zu setzen, wo junge Menschen mit Behinderung unter sich bleiben müssen. Auch die Wohnungspolitik ist ein großes Thema für uns als Sprachrohr der Betroffenen in NRW, denn der Mangel an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum ist in NRW besonders eklatant. In einigen Bereichen konnten wir schon Erfolge verzeichen und unser Engagement hat sich ausgezahlt: So gab es unter anderem Fortschritte bei der Umsetzung der UN-BRK in NRW.  Diese werden nun, so wie der SoVD NRW das gefordert hatte, beobachtet und kommentiert durch die Monitoring-Stelle des Instituts für Menschenrechte. 

Unsere Beratung für Sie zum Thema Behinderung
Stellungnahmen und Forderungen SoVD-NRW 

Links zur Website des Bundesverbands
Stellungnahmen SoVD-Bundesverband
Broschüren SoVD-Bundesverband

Auf einen Blick:

  • Rechte behinderter Menschen als Menschenrechte anerkennen
  • Menschenrechte der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
  • Gemeinsames Lernen – inklusive Schule verwirklichen
  • Berufliche Teilhabe behinderter Menschen sichern
  • Unternehmen in die Pflicht nehmen
  • Umfassende Barrierefreiheit schaffen

Dafür macht sich der SoVD stark:

1.
Rechte behinderter Menschen
als Menschenrechte anerkennen

Politik für Menschen mit Behinderungen muss Ausgrenzung und Diskriminierung entgegentreten und für die Gleichstellung der Betroffenen sorgen. Menschen mit Behinderungen müssen selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sein. Das geht allerdings nur, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht, die notwendige Infrastruktur vorgehalten und die finanziellen Mittel in Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt werden.

2.
Menschenrechte der
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Danach sind die umfassende Inklusion sowie die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen konsequent umzusetzen. Dazu ist es notwendig, dass Bund, Länder und Kommunen Aktionspläne mit der Beteiligung der Betroffenenverbände erarbeiten und weiterentwickeln. Ziel muss es sein, Behinderung als gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und behinderte Menschen wertzuschätzen, öffentliches Bewusstsein für ihre Rechte zu schaffen und Barrieren auch in den Köpfen abzubauen.

3.
Gemeinsames Lernen –
inklusive Schule verwirklichen

Der SoVD macht sich dafür stark, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen können. Das betrifft alle Teile der Bildungskette: Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführende Schulen, Studium, Aus- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen. Keine Schulform und keine Schulstufe darf ausgeklammert werden. Kinder mit Behinderungen haben – wie alle anderen Kinder auch – das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Leider müssen wir feststellen, dass die schulische Inklusion in NRW derzeit zurückgefahren statt ausgebaut wird. Darum haben wir uns einem breiten Bündnis für schulische Inklusion angeschlossen und stellen uns mit aller Kraft gegen diese Fehlentwicklung. 

4.
Berufliche Teilhabe
behinderter Menschen sichern

Insbesondere für Menschen mit Behinderungen bedeutet Arbeit, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen und aktiv an der Gesellschaft teilhaben können. Allerdings sind behinderte Menschen überdurchschnittlich oft und lange arbeitslos. Zudem sind in NRW noch immer über 80.000 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Damit sie nicht weiterhin vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, benötigen sie gute Ausbildungsmöglichkeiten und qualifizierte Jobs.

5.
Unternehmen in
die Pflicht nehmen

Unternehmen sind in ganz besonderer Weise dafür verantwortlich, dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Darum gibt es die sogenannte gesetzliche Beschäftigungspflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der SoVD setzt sich dafür ein, dass diese Pflichtquote wieder auf sechs Prozent erhöht und die Höhe der Ausgleichsabgabe verdoppelt wird. Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen sollten vorrangig an die Unternehmen vergeben werden, die die Beschäftigungspflicht erfüllen. Denn: Bislang ist die Arbeitslosenquote der Menschen mit Behinderungen nicht zurückgegangen.

6.
Umfassende
Barrierefreiheit schaffen

Eine barrierefreie Umwelt ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit behinderte Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen und sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen können. Dabei kommt Barrierefreiheit allen Menschen – beispielsweise auch Seniorinnen und Senioren – zugute. Barrierefreiheit meint in diesem Zusammenhang allerdings nicht nur den problemlosen Zugang zu Gebäuden oder Wegen, sondern auch die Nutzung von Automaten, Internetseiten oder Dienstleistungen.