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SoVD-NRW e.V. Politischer Einsatz zum Thema Rente, Rentenpolitik

Das denken wir zum Thema Rente

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Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Die Finanzkrise 2008 und die anschließende Niedrigzinsphase haben die Anfälligkeit kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme deutlich gemacht und gezeigt, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ein leistungs- und anpassungsfähiges Alterssicherungssystem darstellt. Das Drei-Säulen-System der Alterssicherung hat sich als nicht tragfähig erwiesen. Weder die betriebliche noch die private Altersvorsorge (Riester-­Rente) können die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Die gleichermaßen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Alterssicherung muss jedoch weiterentwickelt werden, um ihren Bestand dauerhaft zu sichern.

Der SoVD setzt sich darum für die Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung ein, in die alle Berufstätigen einbezogen werden und die Rückkehr zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau! Zudem fordern wir die Einführung einer Mindestsicherung für langjährig Versicherte mit geringem Verdienst sowie den weiteren Ausbau der eigenständigen Alterssicherung für Frauen. 

Unsere Beratung für Sie zum Thema Rente 
Stellungnahmen und Forderungen SoVD-NRW 

Links zur Website des Bundesverbands
Stellungnahmen SoVD-Bundesverband
Broschüren SoVD-Bundesverband

Auf einen Blick:

  • Rente muss angemessenen Lebensstandard sichern
  • Renten müssen sich an Lohnentwicklung orientieren
  • Altersarmut durch Mindestsicherung bei der Rente verhindern
  • Soziale Sicherheit bei Erwerbsminderung verbessern
  • Nein zur weiteren Anhebung der Altersgrenzen
  • Eigenständige Alterssicherung für Frauen stärken
  • Erwerbstätigenversicherung einführen

Dafür macht sich der SoVD stark:

1.
Rente muss angemessenen
Lebens­standard ­sichern

Die Rentenbeiträge stabil zu halten, darf nicht oberstes Ziel der Rentenpolitik sein. Vielmehr muss das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Mittelpunkt stehen. Ziel der Rentenversicherung ist es dabei, nach dem Eintritt in den Ruhestand den wegfallenden Lohn zu ersetzen und einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Dies erfordert die sofortige Anhebung der Untergrenze für das Rentenniveau auf 50 Prozentpunkte und danach eine schrittweise Anhebung auf das lebensstandardsichernde Rentenniveau von 53 Prozentpunkten.

2.
Renten müssen sich an
Lohnentwicklung orientieren

Da das Rentenniveau immer weiter sinkt, wird schon heute das Ziel, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, verfehlt. Erst recht wird es bei künftig beginnenden Renten nicht erreicht werden können. Nur wenn sich die Renten- an der Lohnentwicklung orientiert, kann sichergestellt werden, dass Rentnerinnen und Rentner an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilhaben.

3.
Altersarmut durch Mindestsicherung
bei der Rente verhindern

Der drohende Anstieg der Altersarmut gefährdet die Legitimität der gesetzlichen Rentenversicherung. Zentrale Armutsrisiken sind die zunehmenden Lücken in den Erwerbsbiografien durch Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne und prekäre Beschäftigung. Steigende Rentenabschläge und der allgemeine Wertverfall der Renten verschärfen diese Risiken. Zur Verringerung der Armutsrisiken sind ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn und ein ausreichender Rentenversicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit dringend notwendig.

4.
Soziale Sicherheit bei
Erwerbsminderung verbessern

Die soziale Absicherung bei Erwerbsminderung und vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur wirksamen Bekämpfung von Altersarmut ist die Abschaffung der systemwidrigen Rentenabschläge erforderlich. Schließlich muss die Grundsicherung bei Erwerbsminderung auch für diejenigen geleistet werden, die nur zeitweise erwerbsgemindert sind.

5.
Nein zur weiteren Anhebung
der Altersgrenzen

Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht immer noch nicht die Regelaltersgrenze von 65 Jahren und scheidet vor ihrem Erreichen aus dem Erwerbsleben aus. Der SoVD lehnt jede weitere Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Notwendig sind Verbesserungen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um das tatsächliche Renteneintrittsalter wieder an die bisherige Regelaltersgrenze von 65 Jahren heranzuführen.

6.
Eigenständige Alterssicherung
für Frauen stärken

Kindererziehung und Pflege werden immer noch überwiegend von Frauen und auf Kosten einer eigenen Berufstätigkeit übernommen. Zudem sind Frauen im Erwerbsleben häufig immer noch benachteiligt. Dies muss auch in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Notwendig sind der Ausbau einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen sowie eine verbesserte Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege. Der SoVD fordert die Anerkennung des dritten Entgeltpunkts auch für vor 1992 geborene Kinder sowie die Ausgestaltung der Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.

7.
Erwerbstätigenversicherung
einführen

Um dem Wandel in der Arbeitswelt und den Erwerbsverläufen Rechnung zu tragen, fordert der SoVD, die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. Im ersten Schritt werden dabei alle Erwerbstätigen einbezogen, die bislang nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. In weiteren Schritten sind alle anderen Erwerbstätigen – wie Politiker, Beamte und Freiberufler in die Erwerbstätigenversicherung einzubeziehen.