Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes ist zu unverbindlich
Statt die Rechte von Menschen mit Behinderung entsprechend den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention zu stärken, verwässert und schwächt der Entwurf die verbindlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.
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