Inklusionsstärkungsgesetz droht verbindliche Vorgaben der UN-BRK zu verwässern
Aus den Artikeln 1 bis 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben sich klare Handlungsverpflichtungen, die im Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes aber kaum abgebildet werden.
Unsere Pressemitteilung vom 9.12.2015 als PDF
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