Inklusionsstärkungsgesetz ist ein Anfang - mehr nicht - Inklusionsstärkungsgesetz ist ein Anfang - mehr nicht
Der SoVD NRW lehnt das Inklusionsstärkungsgesetz, das heute im Landtag verabschiedet wurde, aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Zu sehr spricht aus ihm unserer Auffassung nach die Angst, Kosten zu verursachen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden so nur teilweise verbessert. Es wäre stattdessen eine beherzte - und verbindliche - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nötig gewesen. Dennoch begrüßen wir, dass die Landesregierung drei wichtigen Forderungen des SoVD gefolgt ist: