Politische Stellungnahmen 2016
02.10.2016
BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW)
Es wäre dringend geboten gewesen, bei einem für die Durchsetzung von Barrierefreiheit so wichtigem Vorhaben wie der Novellierung der Landesbauordnung eine breitere Vertretung der Interessen behinderter Menschen in der Landtagsanhörung zu gewährleisten. Der SoVD NRW nimmt daher auf diesem Wege trotzdem Stellung zum vorliegenden Gesetzentwurf – und bezieht sich in kritischen Worten einmal mehr auf die UN-Behindertenrechtskonvention.
04.08.2016
BEHINDERUNG
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)
Der SoVD NRW begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf durch die konkretisierenden Neuregelungen zur Zwangsbehandlung bei einwilligungsunfähigen Betroffenen der Diskussion um eine „behinderungsbedingte“ Ungleichbehandlung und Benachteiligung von psychisch kranken Menschen weitestgehend sachgerecht begegnet. Dies gilt insbesondere auch für die Neuregelungen zur Mitwirkung der Betroffenen und für die Qualität der Berichterstattung und der Dokumentationspflichten. Es kann aus der Sicht des SoVD NRW jedoch nicht nur um die Verbesserung der (Rechts-)Situation der Menschen gehen, die sich bereits in Zwangsunterbringung und –behandlung befinden. Die Legitimität von Zwangsmitteln als ultima ratio hängt davon ab, dass der Staat seine auch Möglichkeiten ausschöpft, diese so weit wie möglich durch andere, möglichst milde Mittel zu vermeiden. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet hier – wie schon der Evaluationsbericht zum PsychKG NRW - leider auch weiterhin keine greifbare Perspektive zur Schaffung eines bedarfsgerechten und tragfähigen Angebots an vor- und nachsorgenden Hilfen.
09.03.2016
GESUNDHEIT
Stellungnahme zum Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)
Zwangsunterbringungen und –behandlungen stellen schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen dar. Daher anerkennt und begrüßt der SoVD NRW insbesondere, dass der vorliegende Gesetzentwurf durch die konkretisierenden Neuregelungen zur Zwangsbehandlung bei einwilligungsunfähigen Betroffenen der Diskussion um eine „behinderungsbedingte“ Ungleichbehandlung und Benachteiligung von psychisch kranken Menschen sachgerecht begegnet. Es gibt allerdings auch deutliche Kritik am Entwurf.